Bestellung eines ärztlichen Attests zur COVID-19 Impfung nach der Bayerischen Impfverordnung
Patienten mit bestimmten chronischen Erkrankungen können bei der Vergabe von Impfterminen bevorzugt werden. Hierzu ist ein ärztliches Attest nötig. Die Kosten werden von den Krankenkassen getragen.
Atteste können nur von uns bekannten Patienten angefordert werden, deren Dauerdiagnosen bekannt und dokumentiert sind. Ihr Attest ist am übernächsten Werktag abholbereit. Postversand setzt voraus, dass Ihre aktuelle Wohnadresse bei uns vermerkt ist.
Erkrankungen nach §3 Ziff. 2 ImpfVO sind:
Trisomie 21. geistige Behinderung, Demenz, Organtransplantation, Demenz, schwere Ausprägung einer bipolaren Störung, Schizophrenie oder Depression, behandlungsbedürftige
Tumorerkrankungen (auch Blutkrebs) oder Tumorerkrankungen die nicht in Remission sind oder deren Remission weniger als 5 Jahre zurück liegt, COPD, Mucoviszidose, Diabetes mellitus mit HbA1c >
7,5%, chronischer Lebererkrankung, Leberzirrhose, chronische Nierenerkrankung, Adipositas mit BMI > 40 (Größe und Gewicht müssen in der Praxis ermittelt werden!)
Erkrankungen nach §4 Ziff. 2 ImpfVO sind:
behandlungsfreie Krebserkrankungen (deren Behandlung mehr als 5 Jahre zurückl liegt),
Immunschwäche, HIV Infektion, Autoimmunerkrankung, rheumatische Erkrankung, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, KHK (Koronare Herzkrankheit), Bluthochdruck, zerebrovasculäre Erkrankungen, Apoplex (Schlaganfall), chronisch neurologische Erkrankung, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus mit HbA1c < 7,5%, Adipositas mit BMI > 30 aber < 40,